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| REDAKTION |
Michael
Laublättner (Ltg.)
Benedikt Rödel |
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| ©
2008 by Michael Laublättner |
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| Ein
durchaus seltener Anblick. Diese Aufnahme entstand zwischen Wald am
Arlberg und Dalaas im km 117,5. Der bergwärts fahrende Güterzug
wird von einer Lokomotive der Baureihe 1010 und einer Lokomotive der
Baureihe 1044 gezogen. Die Zugspitze bildet 1044.109-5 (Foto: Michael
Laublättner). |
Der
Vorspann- und Schiebedienst auf der Arlbergbahn
Einerseits mindern ungünstige Steigungs- und Krümmungsverhältnisse
die Leistungsfähigkeit der Arlbergbahn, andererseits macht die
dadurch bedingte geringere Regelbelastung den Einsatz von Vorspann-
und Schiebelokomotiven erforderlich. Die Zugbildung, welche im Rahmen
dieser Rubrik näher erläutert werden soll, obliegt hierbei
den Befehlsbahnhöfen Landeck und Bludenz und ergibt sich bei
näherer Betrachtung aus den Erfahrungen, welche im Verlaufe des
Bestehens der Arlbergbahn gesammelt wurden. Vorerst lenken wir unseren
Blick auf den Vorspann- und Schiebedienst in den Jahren 1884-1894.
Grundsätzlich war bei einer Überschreitung der zulässigen
Grenzbelastung ziehender Triebfahrzeuge in der Steigungsstrecke bei
Güterzügen der Schiebedienst und bei Personen- und Schnellzügen
der Vorspanndienst vorgesehen.
Im Güterzugdienst wurde die Leistungsfähigkeit einer Lokomotive
in der Talfahrt nicht höher bewertet als in der Bergfahrt. Aufgrund
der enormen Inanspruchnahme des Bremsmaterials wurde im Güterzugdienst
aus Sicherheitsgründen die Schiebelokomotive bei der Talfahrt
an die Zugspitze gereiht. Damit sollte erreicht werden, dass im Falle
einer mangelhaften Bremswirkung, hervorgerufen durch den außerordentlich
raschen Verschleiß des Bremsmaterials und dem damit verbundenen
häufigen Untauglichwerden der Bremsen, eine stets kräftig
wirkende Reserve an Bremskraft zur Verfügung stand. Dieser Sicherheitsvorkehrung
ist es auch zu verdanken, dass sich in der Zeit von 1884-1894 keine
Vorfälle ereignet haben, welche auf mangelhafte Bremswirkung
zurückzuführen gewesen wären.
Im Personen- und Schnellzugdienst wurde die Leistungsfähigkeit
einer Lokomotive in der Talfahrt nicht wesentlich höher bewertet
als in der Bergfahrt. Außerordentlich schweren Schnellzügen
wurde bei der Talfahrt zur Erreichung einer entsprechenden Bremswirkung
eine Vorspannlokomotive vorangestellt.
Für die Tunnelstrecke Langen a/A - St. Anton a/A mit einer Steigung
von 15 war vorerst ebenfalls der Schiebedienst im Güterzugverkehr
vorgesehen. Es sollte sich jedoch zeigen, dass eine Verständigung
zwischen der Zugs- und Schiebelokomotive beinahe unmöglich schien
und auch die anfänglichen Bestrebungen, die Schiebelokomotive
am Scheitelpunkt vom restlichen Zug zu trennen, bedingt durch den
erforderlichen Aufenthalt des Personals in der Tunnelröhre mit
erheblichen Problemen verbunden war. Dies führte schließlich
dazu, dass der Schiebedienst im Arlbergtunnel endgültig aufgelassen
wurde und sämtliche Züge, deren Wagenzuggewicht die Regelbelastung
des eingesetzten Triebfahrzeuges überschritt, mit einer Vorspannlokomotive
versehen wurden (Denkschrift aus Anlass des zehnjährigen Betriebes:
243-244).
Kommen wir nun wieder in die Gegenwart zurück und betrachten
den Vorspann- und Schiebedienst von heute, zunächst wird es jedoch
notwendig sein, den Begriff Regelbelastung zu erläutern. Die
Regelbelastung beschreibt jenes Wagenzuggewicht, das ein Triebfahrzeug
einer bestimmten Reihe in den errechneten Fahrzeiten befördern
kann. Die Regelbelastung darf im Normalfall auch überschritten
werden, sofern das Ausmaß der zu erwartenden Fahrzeitüberschreitung
noch tragbar erscheint und die maximale Belastung nicht überschritten
wird. Anderenfalls sind dem Zug weitere arbeitende Triebfahrzeuge
beizugeben.
Gleichzeitig dürfen auf Strecken mit Nachschiebedienst wie der
Arlbergbahn höchstens drei Triebfahrzeuge an die Zugspitze gereiht
und ein Triebfahrzeug als Nachschiebetriebfahrzeug verwendet werden,
wobei das zweite Triebfahrzeug als Nachschiebetriebfahrzeug und das
dritte Triebfahrzeug als Vorspanntriebfahrzeug einzusetzen ist. Der
Einsatz eines zweiten Nachschiebetriebfahrzeuges ist nur in Ausnahmefällen
gestattet. Aus bremstechnischen Gründen soll zudem der Versuch
unternommen werden, das Nachschiebetriebfahrzeug auch bei der Talfahrt
beim Zug zu belassen.
Weiters sei darauf verwiesen, dass bei Güterzügen mit Zug-
und Schiebetriebfahrzeug das Triebfahrzeug mit der höheren Regelbelastung
an die Zugspitze zu reihen ist. Von dieser Regelung darf jedoch abgewichen
werden, wenn das Wagenzuggewicht 200 t unter der Regelbelastung beider
Triebfahrzeuge liegt.
Zügen (nachgeschobene Züge bilden hier eine Ausnahme) darf
ein Triebfahrzeug, sofern es nur Leistung für die Eigenbewegung
abgibt, am Zugschluss beigegeben werden.
Der Einsatz von Vorspann- und Schiebelokomotiven ergibt sich jedoch
nicht nur aus der Notwendigkeit, der maximalen Belastung der eingesetzten
Triebfahrzeuge (Summe ihrer Regelbelastungen) entgegenzuwirken, sondern
muss auch unter Berücksichtigung der maximalen "Zughakenbelastung"
von statten gehen ("Abschnitt 3: Bilden der Züge":
4-5). Die maximale "Zughakenbelastung" beträgt im Streckenabschnitt
Bludenz - Langen a/A 950 t und im Streckenabschnitt Landeck - St.
Anton a/A 1100 t ("Tafel A3: Bestimmungen zu den Belastungstafeln":
5). Bei der Beigabe weiterer arbeitender Triebfahrzeuge gilt es jedoch
zu beachten, dass die maximale Belastung des eingesetzten Nachschiebetriebfahrzeuges
im Streckenabschnitt Bludenz - Langen a/A 380 t nicht überschreiten
darf (Laublättner, 11.12.2003).
Eine weitere Besonderheit bildet bei Überschreitung der Grenzbelastung
ziehender Triebfahrzeuge der Einsatz eines Zwischentriebfahrzeuges,
wobei dieses so zu reihen ist, dass das Wagenzuggewicht die Grenzbelastung
ziehender Triebfahrzeuge möglichst erreicht. Diese Variante kommt
insbesondere dann auf Strecken mit Nachschiebebetrieb zur Anwendung,
wenn sich unter den letzten zehn Wagen eines Zuges Wagen befinden,
welche nicht nachgeschoben werden dürfen. Gleichzeitig dürfen
höchstens drei Triebfahrzeuge an die Zugspitze gereiht und ein
Triebfahrzeug als Zwischentriebfahrzeug verwendet werden.
Kommt es zu einer Verminderung des Regelbelastungswertes, bedingt
durch einen Ausfall eines Fahrmotors, muss die Leistungsfähigkeit
des eingesetzten Triebfahrzeuges neu berechnet werden ("Abschnitt
3: Bilden der Züge": 5-6). |
| VERMINDERUNG DER REGELBELASTUNG BEI AUSFALL VON FAHRMOTOREN |
| Triebfahrzeugreihen |
|
|
|
| 1010,
1110, 1110.5, 1020 |
20
% |
40
% |
|
|
1042, 1142, 1045, 1145, 1245, 1063, 1064 |
30
% |
untaugl. |
|
| 1016,
1116, 1044, 1044.5 |
30
% |
50
% |
|
| 1670,
1670.1 |
30
% |
|
30
% |
|
1073 |
untaugl. |
|
|
| 1080,
1180 |
40
% |
untaugl. |
|
| 1089,
1189 |
|
|
untaugl. |
| 110,
111 |
30
% |
untaugl. |
|
| Hilfstafel
zur Ermittlung der verminderten Belastung elektrischer Triebfahrzeuge
("Tafel A3: Bestimmungen zu den Belastungstafeln": 7-15) |
Regelbelastung
für Schnell-/Güterzüge auf der Arlbergbahn
(unter Verwendung von MS Excel 97/2002, 30,2 KB)

k.
k. Staatsbahndirection Innsbruck, Hg. Die Arlbergbahn: Denkschrift
aus Anlass des zehnjährigen Betriebes 1884-1894. Innsbruck: k.
k. Staatsbahndirection Innsbruck, 1896.
Laublättner, Georg. Befragung vom 11.12.2003.
Österreichische Bundesbahnen. "Abschnitt 3: Bilden der
Züge". V3: Betriebsvorschrift. Wien: Österreichische
Bundesbahnen, 1986. 4-6.
Österreichische Bundesbahnen. "Tafel A3: Bestimmungen
zu den Belastungstafeln". Allgemeiner Anhang zur Signal- und
zur Betriebsvorschrift. Wien: Österreichische Bundesbahnen, 1974.
1-16.

(Autor: Michael Laublättner)
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